Psychotherapie
Im Rahmen meiner Approbation als Psychologische Psychotherapeutin biete ich das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren der Psychotherapie an. Dieses geht davon aus, dass aktuelle Symptome ihren Ursprung in ungelösten oder kompromisshaft gelösten Konflikten in der frühen Lebensgeschichte haben.
Folgende Möglichkeiten einer Psychotherapie gibt es in meiner Praxis:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie zum Erstgespräch einfach Ihre Versichertenkarte mit. Termine vereinbare ich zu den telefonischen Sprechzeiten.
Informationen zur Behandlung:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
herzlich willkommen in meiner psychotherapeutischen Praxis. Da es um Ihre Gesundheit geht, möchte ich Ihnen den Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung erleichtern, indem ich Ihnen einige Informationen gebe. Dies ist in gewisser Weise vergleichbar mit mit der medizinischen Aufklärung, die Sie vielleicht von anderen Ärzten oder aus Krankenhäusern schon kennen. Im folgenden beschreibe ich die wichtigsten Punkte. Bei Fragen können Sie sich jederzeit und gerne an mich wenden.
Ziel und Zweck einer Psychotherapie ist es, psychische und und psychosomatische Krankheiten zu heilen bzw. eine Besserung zu erreichen. Meist steigt dabei auch insgesamt die Lebensqualität, insbesondere auch hinsichtlich Ihrer Beziehungen zu anderen Menschen.
Die hier durchgeführte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf der Annahme, dass unbewusste Konflikte und wichtige biografische Erfahrungen zu Symptomen und damit zur Einschränkung der Lebensqualität führen können. Bewältigungsstrategien, die in der Kindheit notwendig, kreativ und „überlebenswichtig“ waren, werden unbewusst bis ins Erwachsenenalter beibehalten. Auch Beziehungsmuster, die z.B. mit den Eltern entstanden sind, werden unbewusst in Partnerschaft und Beruf weitergeführt. In der Behandlung geht es darum, den Zusammenhang zwischen aktuellen Konflikten und frühen Erfahrungen bewusst werden zu lassen. Dabei werden auch Ihre Fähigkeiten und Stärken betrachtet und genutzt.
Der Blick in die Vergangenheit spielt also eine ebenso wichtige Rolle, wie der Blick in die Zukunft, wobei immer ein besonderer Augenmerk auf das „Hier und Jetzt“ gerichtet wird. Wir betrachten also Ihre aktuelle Symptomatik, Ihr Erleben und Verhalten in beruflichen und privaten Situationen und insbesondere auch unsere Arbeitsbeziehung in der Psychotherapie.
Des weiteren arbeite ich mit hypno-systemischen und gestalttherapeutischen Methoden und biete Klinische Hypnose und EMDR (Eye Movement Desensitation and Reprocessing) an.
Chancen und Risiken: Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung hängt davon ab, welche Symptome genau aktuell Beschwerden bereiten, wie lange diese schon vorhanden sind und auf welche Fähigkeiten, Erfahrungen und Unterstützung in Ihrem Umfeld Sie zurückgreifen können. Die Chance einer Besserung liegt je nach Beschwerdebild bei bis zu 90%.
Ebenso hängt sie in hohem Maße davon ab, ob wir eine „tragfähige Arbeitsbeziehung“ herstellen können, also eine Beziehung aufbauen können, in der wir Dinge gut besprechen und gut zusammen arbeiten können. Dabei können auch Themen auftauchen, unangenehm oder sogar schmerzhaft sein können. Das muss nicht sein, kann aber vorkommen, wenn psychisch etwas „in Bewegung“ kommt. Daher ist es wichtig, dass Sie aufkommende Gefühle, z.B. auch Frust, Ärger oder Angst in der Psychotherapie ansprechen.
Einen „Beipackzettel Psychotherapie“ finden Sie auch auf meiner Homepage unter der Rubrik „Lesen“.
Schweigepflicht/Datenschutz: Als psychologische Psychotherapeutin unterliege ich grundsätzlich der ärztlich-psychotherapeutischen Schweigepflicht. D.h. ich darf und werde niemanden über Sie, Ihre Symptomatik oder die Behandlung informieren, es sei denn, Sie entbinden mich ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. wenn Sie sich oder andere in erheblichem Maß gefährden. Die Schweige-pflicht ist rechtlich strenger als die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf meiner Homepage (s.u.) im Reiter „Psychotherapie“.
Terminabsagen oder -verschiebungen, Ausfallhonorar: Urlaube oder vorhersehbare Terminverschiebungen teilen Sie mir bitte frühzeitig mit, ich werde dasselbe tun. Wenn Sie einmal krank sind, kann dies auch etwas mit dem aktuellen Therapiegeschehen zu tun haben, daher bitte ich Sie ausdrücklich, den Termin auch mit einer akuten Erkrankung wahrzunehmen bzw. dies vorab mit mir telefonisch zu besprechen. Oft kann ein Termin auch kurzfristig per Video durchgeführt werden.
Für kurzfristige Absagen innerhalb von 48 Stunden oder Nicht-Erscheinen, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von € 60,- in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Terminplanung mit anderen Patienten, Verspätungen Ihrerseits nicht nachgeholt werden können.
Informationen für Privatpatienten: Die Abrechnung erfolgt bis zur Überarbeitung des GOP nach dem EBM, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen.
Befundbericht: Falls Sie einen Befundbericht für Ihren Hausarzt oder überweisenden Arzt wünschen, dann lassen Sie mich das bitte wissen.
Videotermine: Wenn Sie grippale Symptome haben, sich aber dennoch fit genug für ein Gespräch fühlen, kann der Termin auch kurzfristig als Videotermin durchgeführt werden.
Telefonische Erreichbarkeit: Unter der untenstehenden Telefonnummer bin ich zu den telefonischen Sprechzeiten persönlich erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie mir eine Sms oder Mail senden.
Beendigung der Therapie: Die Beendigung und gegenseitige Verabschiedung ist ein wichtiger Teil in der Psychotherapie. Lassen Sie uns diesen Prozess persönlich und bewusst gestalten und mindestens eine Therapiestunde dafür verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Psych. Patricia Dill
Außerdem habe ich erhalten:
die „Patienteninformation – Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (PTV 10)
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Ort, Datum, Unterschrift Patient/in
Information für Patient*innen und Patient*en - Formblatt PTV 10
Ambulante Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen
auszuprobieren und herbeizuführen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie
und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine
vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine
Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und
Ärzten durchgeführt werden darf.
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind.
Dies sind derzeit:
Analytische Psychotherapie
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten
werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die
gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese
Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Formblatt PTV 10
gültig ab 01.07.2020
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck meine Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Weit über dem Datenschutz steht jedoch immer die ärztliche Schweigepflicht nach §203 Abs.1 StGB, die mir verbietet, Informationen über Sie weiterzugeben, sofern keine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Daher werde ich, wann immer andere Ärzte oder Institutionen mich anschreiben, auf einer Schweigepflichtentbindung von Ihnen bestehen und keine Angaben machen, sofern mir diese nicht vorliegt.
1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Diese Praxis benötigt keinen Datenschutzbeauftragten, da wir weniger als 9 Angestellte haben. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an mich persönlich wenden.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. Empfänger Ihrer Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. Speicherung Ihrer Daten
Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, z.B. 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.
5. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Name: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein – ULD
Anschrift: Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Telefon: Telefon 0431 9881200
E-Mail: mail_at_datenschutzzentrum.de
6. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Psychotherapie Praxis
Dipl.-Psych. Patricia Dill